Balkonsolar in 2025 und 2026
Balkonsolar-News: Förderung in 2026, starker Zubau in 2025 & Produktnorm
Erhöhte Förderung der Stadt Kassel für 1 PV-Modul für Transferleistungsempfänger*innen und Geringverdiener*innen geht in die nächste Runde
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Förderrunde legt die Stadt nochmal nach: 40 Stück komplett finanzierte Balkonkraftwerke mit jeweils einem Modul komplett kostenfrei! Aufgebaut werden die Anlagen durch uns, die Drumherum-Organisation inkl. Anmeldung übernimmt die lokale Energieagentur Energie 2000 im Rahmen des StromSparChecks
Das gilt, wenn ihr
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Bürgergeld
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Sozialhilfe
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Wohngeld
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geringe Rente (Anspruch auf Grundrente)
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Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder
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Kinderzuschlag bezieht,
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oder euer Netto‐Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags (1.500 Euro) liegt.
Dabei kriegt ihr auch noch eine Energieberatung zuhause ganz umsonst. Ihr könnt dabei neben guten Energiespartipps auch LEDs oder andere kleine technische Energiesparhilfen bekommen.
Macht also gern einen Termin für diese Energieberatung mit Balkonkraftwerk aus – das geht auch auf der gleichen Förderseite:
www.kassel.de/balkonkraftwerk
Kassel trotzt dem Bundestrend: BKW-Zubau verdoppelt sich
Während der bundesweite Ausbau von Balkon-Kraftwerken 2025 erstmals leicht rückläufig ist, setzt Kassel ein starkes Zeichen: In diesem Jahr werden in Kassel genauso viele Balkonkraftwerke installiert wie insgesamt bis Ende 2024 registriert waren.
Damit verdoppelt unsere Stadt innerhalb eines einzigen Jahres ihre Gesamtzahl an Mikro-PV-Anlagen und zeigt, dass lokale Energiewende-Initiativen auch bei politischem Gegenwind deutliche Erfolge erzielen können.
Neue Produktnorm: Mehr Sicherheit und Klarheit für Steckersolargeräte
Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95 für Steckersolargeräte, die im November 2025 vom VDE veröffentlicht wurde, bringt endlich mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Nutzer von Balkonkraftwerken. Sie definiert ab der Gültigkeit (1.12.2025) erstmals klar, was ein normkonformes Steckersolargerät ist – also die Kombination aus Solarpanel, Wechselrichter, Kabeln, Stecker und Montage‑/Bedienungsanleitung – und legt technische Mindestanforderungen fest, an denen sich normkonforme Produkte zukünftig orientieren müssen. Die Norm regelt auch die Leistungsgrenzen: Neue Geräte dürfen bis zu 960 Wp mit dem normalen Schuko-Stecker oder bis zu 2.000 Wp mit speziellem Energiestecker (oder fest verkabelt wie meist bei uns) betrieben werden. Durch diese Grenzen wird die Überlastung des bestehenden Stromkreises und der Steckdose vermieden, sodass eine sichere Nutzung für alle Laien im Haushalt gewährleistet wird.
Die Norm richtet sich primär an Hersteller und Inverkehrbringer. Für alle bestehenden bzw. schon von den Vermieter*innen genehmigten Anlagen gilt so oder so auf jeden Fall Bestandsschutz. Auch zukünftig müssen nicht alle Balkonkraftwerke die Norm einhalten – genauso wie heute auch Papier außerhalb der DIN A4-Norm verkauft werden darf. Aber die Norm bietet eben klare Orientierung. Zukünftig werden sich vor allem schrittweise mehr Wohnungsbaugesellschaften, Förderprogramme oder Versicherungen auf die Einhaltung der Norm beziehen. Damit schafft die Norm bald auch für Mieter*innen mehr Planungs- und Betreibersicherheit. Zumindest sobald dann auch normkonforme Balkonkraftwerke angeboten werden können. Das hängt gerade noch an den Herstellern der Wechselrichter und der Unterkonstruktionen. Wir sind aber dran.
Wichtig: Speicher sind in dieser Norm nicht enthalten, hier gilt weiterhin der Stand der Technik, und das Nutzen eines Schuko‑Steckers ist unserer technischen Einschätzung nach unproblematisch. Es sollten allerdings keine selbst zusammengebastelten Speicherlösungen verwendet werden – diese können tatsächlich gefährlich sein. Wenn ihr eine Anlage mit uns baut, prüfen wir, ob im Einzelfall ein Tausch der Sicherung durch eine 10A oder 13A-Sicherung angebracht ist.





















