Infos dazu auch in unserem Blogbeitrag.
Eigenen Sonnenstrom erzeugen!
Balkonkraftwerke sind ein wunderbarer erster Schritt, um Erneuerbare Energie zuhause selbst zu erzeugen. Das Beste daran: auf dem eigenen Balkon oder Garagendach ist das Ganze viel greifbarer, als wenn der Strom einfach aus der Steckdose kommt. Denn sonst kommt der Strom nach wie vor häufig aus klimaschädlichen Kohle- und Gaskraftwerken oder risikoreichen Atomkraftwerken.
Du liest nicht gern? Dann schau gern unser ausführliches Erklärvideo mit dem Umweltinstitut München an.
Unsere Beispielprojekte
Mikro-Photovoltaik macht die Klimawende sichtbar!
Anders als vor ein paar Jahren ist mittlerweile klar: Balkonkraftwerke sind völlig legal und ein sinnvoller Beitrag für die Energiewende im Kleinen. In jedem Haushalt dürfen bis 800 Watt, also in der Regel zwei Solarmodule (jeweils 1,10 x 1,70 Meter) direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden – und das selbst durch Laien. Einfach einstecken – und schon fließt der Sonnenstrom und versorgt Kühlschrank, Gefriertruhe und Router mit erneuerbarer Energie.
Wenn gewollt, übernehmen wir die Installation als Rundum-Sorglos-Paket.
Vieles lässt sich aber auch selber machen bei den Balkonkraftwerken, sodass ihr euch nur das in unserer intensiven Beratung herauskristallisierte Komplettpaket von uns zusammenstellen lasst und dann selbst installiert.
Mieter-Solar
Mini-Photovoltaik
Mikro-Solar
Guerilla-PV
Stecker-Solargerät
Balkon-PV
Bürgersolar
Bürger-PV-Anlage
Plug & Play Photovoltaik
steckerfertige Erzeugungsanlage
Minisolargerät
Balkonkraftwerke haben viele Namen. Aber am Ende ist mehr oder minder immer das selbe drin:
Photovoltaik-Modul, Wechselrichter und Anbringung.
Bei uns gibt es natürlich auch nette Beratung (auch gern zu anderen Klimawende-Themen) & Unterstützung bis hin zur kompletten fachgerechten Installation, wenn gewünscht!
Denn wir wollen Balkonkraftwerke angesichts der noch verbleibenden Hürden für alle zugänglich machen. Daher übernehmen wir all die Schritte, die ihr nicht selbst machen mögt:
Technik
Anbringungsort festlegen (telefonisch absprechen, ggf. auch Ortstermin)
fossilfreie Lieferung per Schwerlastenrad
Kommunikation
Hauseigentümer:in
Anmeldung für Stromzählerwechsel
Anmeldung Marktstammdatenregister
Installation
Anbringung
Außensteckdose
Energiemessgerät
Rückfragen & Wartung
Alle weiteren Fragen rund um die Balkonkraftwerke findet ihr unten beantwortet.
Komponenten unserer Balkonkraftwerke
Wir verwenden in der Regel die folgende Komponenten:
Ein bis drei Photovoltaik-Module
Einfach händelbar für Montagewannen und Dachinstallationen bei wenig Platz oder schmalem Auto:
NEU für 800 Watt: 3 x 325 Watt Heckert Solar NeMo 2.0 60M Black
325 Wattpeak | 1670 x 1006 x 38 mm
Drei elegant-schwarze Photovoltaikmodule. Fertigung in Chemnitz, weniger Ressourcen- und Energieaufwand durch Glas-Folie. So könnt ihr mit fast 1000 Watt Leistung am meisten aus eurem Balkonkraftwerk herausholen, und bleibt mit den drei gedrosselten Bosswerk-Wechselrichtern (Bosswerk MI-301) dennoch unter den jetzt erlaubten 800 Watt.
Diese Module sind am einfachsten zu handhaben, da schmaler und weniger schwer. Sie passen erfahrungsgemäß in viele Autos rein, anders als die breiteren NeMo 4.2-Module.
Details s. Datenblatt und Garantiebedingungen (11 Jahre Produktgarantie, 25 Jahre 80% Leistungsgarantie)
Für Balkon mit stabiler Geländer-Wand, Montagewannen und Dachinstallationen bei genug Platz & Transportkapazität:
395 Watt Heckert Solar NeMo 4.2 80M Black
395 Wattpeak | ACHTUNG breit (passt nicht in alle Autos): 1736 x 1122 x 35 mm
Zwei elegant-schwarze Photovoltaikmodule. Fertigung in Chemnitz, weniger Ressourcen- und Energieaufwand durch Glas-Folie. Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, wenn genügend Platz vorhanden.
Details s. Datenblatt und Garantiebedingungen (11 Jahre Produktgarantie, 25 Jahre 80% Leistungsgarantie)
Für Balkon und ggf. Fassade:
325 Watt CSW Excellent Glas/Glas M60
325 Wattpeak | 1000 x 1700 x 35 mm
Semi-transparente und sehr robuste Glas-Glas-Photovoltaik-Module, gefertigt in Wismar (an der Ostsee).
Details s. Datenblatt und Garantiebedingungen (20 Jahre Produktgarantie, 30 Jahre Leistungsgarantie)
Mikrowechselrichter
Leider haben im Sommer 2024 die letzten beiden in Deutschland produzierenden Mikro-Wechselrichterhersteller AEconversion und solarnative ihre Wechselrichterproduktion eingestellt. Wir haben daher für euch vielfältig einsetzbare und sehr zuverlässige Wechselrichter ausgesucht:
Hoymiles HMS-800W-2T
Der Hoymiles HMS-800W-2T hat zwei separate Photovoltaik-Eingänge und ist damit auch für unterschiedlich ausgerichtete Photovoltaik-Module perfekt geeignet. Hoymiles gilt als zuverlässigster Mikro-Wechselrichter und bringt 12 Jahre Herstellergarantie mit. Die fest verbaute WLAN-Antenne vereinfacht das Auslesen der aktuellen Solarstromerzeugung wenn gewünscht per App.
Weitere Infos:
- in der bebilderten Anleitung,
- im Handbuch
- im Datenblatt.
- Anleitung zur Einrichtung des Monitorings per App.
- Garantiebedingungen,
- Zertifikat zur elektromagnetischen Verträglichkeit
- Wechselrichter-Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105 2018-11
- CE-Zertifikat
Bosswerk MI301
Ihr wollt drei Module mit extra viel Leistung (bis 1000W) oder habt wirklich nur Platz für ein Photovoltaik-Modul?
Der Bosswerk MI300 ist für nur 300 Watt Ausgangsleistung ausgelegt, kann aber auch auf 266 Watt gedrosselt werden (3x266W = 800W). Zusammen mit dem von uns fertig eingerichteten externen Relais hat der MI-301 sogar 15 Jahre Herstellergarantie vom deutschen Garantiegeber Bosswerk.
Weitere Infos im Datenblatt. Hinweise auch zur Fehlerbehebung im Handbuch sowie in unseren Tipps bei Wechselrichter-Problemen.
Eine passende Anbringungsoption für euren Fall
Aludreieck TRIC F Fassade
für senkrecht am Balkon, mit Winkel-Verschraubung rund ums Balkongeländer und Fixierung unten am Balkon. Näheres zu Komponenten & Installationsschritten in der Balkon-Anleitung.
Nur wenn schon gedämmt wurde oder bei ungeheizten Gebäuden auch an Fassaden vertretbar, Details s. Fassaden-Anleitung.
Gefertigt bei Marburg (Wagner Solar).
Montagewanne Renusol-Console+
Für flache Schuppen- und Garagendächer (zusätzlich eine Bautenschutzmatte zum Schutz der Dachhaut) oder direkt im Garten.
15° Modulneigung. Je nach Situation 40-80 kg Ballast (Steinplatten etc.) erforderlich.
Weitere Infos im Datenblatt und in unserer ausführlichen Montagewannen-Anleitung.
In Einzelfällen nutzen wir in Absprache mit euch auch senkrechte Aluminium-Profile für den Balkon, Dachanker und HDC-Profile für Ziegeldächer (s. Anleitung) oder abgedichtete Stockschrauben für Wellblechdächer.
Zubehör
Mit dabei in unseren Pauschalpreisen sind alle weiteren Kleinteile, die es für die Installation braucht (Winkel für die Balkonmontage, Außensteckdose, DC- & AC-Leitungen, Leiterklemmen, Kabelbinder, Kabelkanäle, Schrauben, Dübel, Dichtmaterial etc.).
Bei unseren Wechselrichtern sind WLAN-Energiemessgeräte bereits integriert. Deren Erzeugungs-Messung ist eine spannende Spielerei und wunderbar, um Gäste (ob Kinder oder Freund:innen) mit der Sonnen-Begeisterung anzustecken. Allerdings ist deren Einrichtung im Smartphone oder Computer aufwändig. Außerdem müssen sie bei neuem WLAN auch jeweils neu eingerichtet werden. Wer sich an die Einrichtung setzen will, sollte die Anleitung und unsere Tipps & Tricks genau lesen.
Solidarische Preise
In unseren Pauschalpreisen für Komplett-Installationen genauso wie für Abholungen sind immer die individuelle telefonische Beratung, Anmeldung und Zusammenstellung der Photovoltaik-Module, dem Wechselrichter, der für euch passend ausgewählten Anbringungsoption, Anschlusskabel, alles Zubehör wie Kabelbinder, Schrauben usw. mit dabei. Ihr braucht euch also keinerlei zusätzliches Material zusammensuchen. Wir installieren die Anlagen wenn gewünscht auch im Komplettpaket inklusive dem elektrischen Anschluss.
Wir arbeiten aus Gründen der Solidarität mit drei Pauschalpreis-Stufen: Ermäßigt, Normalpreis und Solidarpreis. Wir wollen damit auch Menschen mit weniger Geld und Vermögen eigenen Sonnenstrom ermöglichen. Im Schnitt muss bei uns der Normalpreis herauskommen. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass ihr euch selbst einstuft, je nachdem wieviel Einkommen und Vermögen ihr zur Verfügung habt. Aus der von euch angegebenen Preiskategorie berechnen wir den Preis für eure Rechnung, die ihr nach der Installation oder Abholung dann überweist.
Die aktuellen Preise findet ihr in unserer Preisliste (Draufklicken für eine größere Version oder hier zum Download):
Nachbarschaftsrabatt – Holt eure Nachbar*innen für die Klimawende mit an Bord! Für euch, eure Nachbar*innen und uns wird es einfacher, wirksamer und günstiger, wenn ihr die Anlagen zusammen bestellt und aufbaut.
Abholung:
Lieferung:
Installation:
jeweils 25 € Rabatt
jeweils 50 € Rabatt
jeweils 100 € Rabatt
Bei einem Mehrfamilienhaus können wir auch gern teils installieren und teils die Anlage nur vorbeibringen und nach der Selbst-Montage abnehmen, ob alles fachgerecht umgesetzt ist. Wenn mehrere Leute in eurem Haus Interesse haben, meldet euch also jederzeit für solche Planungen.
Auch in der Aushandlung mit Wohnungsbaugesellschaften oder den Hauseigentümer*innen unterstützen wir gern, um Balkonkraftwerke zu ermöglichen.
Installationshilfe – Mit Abstand am einfachsten ist es für uns, wenn ihr unser Material nutzt. Falls ihr aber dennoch schon alle Materialien für ein Balkonkraftwerk zuhause habt, aber Hilfe bei der Installation braucht: Wir machen auch eure Anlage gerne möglich (100 € pauschal für die Beratung und Vorbereitung + 75 € pro Stunde Vor-Ort-Installationshilfe). Schreibt uns dafür gern eine Mail mit möglichst vielen Infos zu eurem Material oder ruft uns an.
Lohnt sich das?
Aber sicher! Für den sichtbaren Klimaschutz, aber auch für eine Entlastung bei euren Stromkosten. Für einen konservativen Standardfall (zwei Module, 790 Watt, Südausrichtung, Balkon mit 18° Aufständerung zur Senkrechten, 61% und damit recht wenig Eigenverbrauch) haben wir das hier einmal durchgerechnet und kommen auf sechs Jahre – dann habt ihr das investierte Geld schon wieder drin. Dabei hält das Balkonkraftwerk in der Regel gut 20 Jahre!
Jedes Jahr spart ein 800W-Balkonkraftwerk außerdem rund 250 kg CO2.
Wer das gern mal selbst detailliert durchrechnen will, kann das mit dem Tool der HTW Berlin selbst tun. Wenn ihr Fragen dazu habt, kommt gern auf uns zu.
Interesse an einem Balkonkraftwerk?
Für bestehende Anfragen meldet euch gern per Mail an uns als Balkonkraftwerks-Team: balkonkraftwerke@solocal-energy.de
Wenn euch Mails nicht recht taugen, erreicht ihr uns auch telefonisch unter 0561 – 4739169-1. Da wir viel unterwegs sind, tragt euch hier für einen garantierten Telefontermin ein:
Bilder von eurem Balkon oder Ähnlichem für nähere Beratung könnt ihr uns per Mail an balkonkraftwerke@solocal-energy.de oder über den Messenger Signal an 0561 – 4739169-0 schicken.
Arvid ist unser Balkonkraftwerks-Experte und von Anfang an dabei. Gern berät er euch bei kniffligen Fragen oder tauscht sich bei den Installation mit euch auch zu weiteren Klimawende-Anliegen aus.
Lukas ist seit November 2023 fester Teil unseres Balkonkraftwerk-Teams. Neben seinem Installationsgeschick ist er unser IT-Crack für alle Fragen rund ums Monitoring von Anlagen.
Unsere Antworten auf eure Fragen!
Ihr habt noch Fragen?
Wir haben die Antworten auf alle uns häufig gestellten Fragen zusammengetragen.
Wir erweitern die Frage- und Antwortsammlung laufend.
Allgemeine Fragen
Absolut! Es ist einfach genial, den eigenen Strom auf dem Balkon zu erzeugen und damit Strom greifbar zu erleben.
Auch wirtschaftlich macht ein einzelnes Solarmodul (300 W) selbst bei geringem Stromverbrauch Sinn. Ein einzelnes Modul produziert pro Jahr je nach Anbringungsort 200-300 kWh Strom. Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus (ohne Warmwasser durch Strom) verbraucht im Durchschnitt Deutschlands 1.500 kWh. (Weitere Vergleichswerte im Stromspiegel.)
Demnach wird nach wie vor ein großer Teil des Verbrauchs dann stattfinden, wenn das Balkonkraftwerk auch Strom produziert. Auch in Ein-Personen-Haushalten wird ja fast immer ein Kühlschrank und Router betrieben, vielleicht auch weitere Standby-Geräte.
Da Lieferung und Installation einen großen Anteil der Kosten ausmachen, lohnt es sich aber in den meisten Fällen wirtschaftlich und erst recht ökologisch, das Maximum von 600 Watt, also zwei Standard-Solarmodulen auszunutzen. Der Aufwand unterscheidet sich für alle Beteiligten kaum, aber es kommt doppelt so viel Sonnenstrom dabei rum!
Das klären wir im Vorhinein mit eurer*m Vermieter*in. Normalerweise nehmt Ihr einfach Euer Solarmodul mit in die nächste Wohnung und könnt es dort wieder anbringen. Meldet Euch gerne dann bei uns für die weiteren Schritte zur Anmeldung und Installation.
Alternativ könnt Ihr Euren Nachmieter*innen auch das Balkonkraftwerk wie eine Einbauküche gegen Zahlung einer Ablöse überlassen.
Ein Solarmodul spart pro Jahr in etwa so viel Emissionen, wie ein Auto auf 700 km ausstößt (60-100 kg CO2). Bei zwei Modulen (600 W) das Doppelte. Zusammen führen zwei Solarmodule im Durchschnitt damit zu etwa 1-2% weniger Treibhausgasemissionen für einen Ein-Personen-Haushalt.
Vor allem ist ein Balkonkraftwerk also der erste Schritt, um sich zuhause und in der Nachbarschaft mit der Klimawende zu beschäftigen. Es braucht solche kleinen Ansatzpunkte, damit daraus größere Projekte entstehen – zum Beispiel im Rahmen unserer Nachbarschaftskreise Klimawende oder der Selbstbaugemeinschaft.
Darüber hinaus lohnt es sich immer, sich gesellschaftlich einzubringen und Veränderungen im Großen einzufordern oder auch selbst zu gestalten – gute Hinweise und Kontakte zu Kasseler Organisationen gibt es in der Broschüre „Stadt im Wandel„.
Seit Ende 2022 ist klar: auch für Balkonkraftwerke muss auf Wunsch Vergütung gezahlt werden. So die offizielle und rechtsgültige Stellungnahme der Clearingstelle EEG.
Die Städtischen Werke für Kassel halten das für alle ab Anfang 2023 angemeldeten Anlagen auch so, wenn nicht explizit darauf verzichtet wird. Für 2024 installierte Anlagen gibt es 8,1 ct/kWh Überschusseinspeisung, also ähnlich viel wie die Kraftwerke auch bekommen. Das sind etwa 10-20 € pro Jahr gesichert über die 20 Jahre.
Ältere Anlagen können auch nachträglich für die Vergütung angemeldet werden.
Das gilt auch weiterhin, seitdem die neue Form der „unentgeltlichen Abgabe“ im Solarpaket I im Frühjahr 2024 eingeführt wurde. Voraussetzung ist, dass beim Netzbetreiber explizit die Vergütung mit dem entsprechenden Formular beantragt wird. Die bloße Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht nicht. Wenn ihr das Balkonkraftwerk mit uns macht, beantragen wir die Vergütung immer bei den Städtischen Werken.
Die EAM im Umfeld weigert sich bislang weiter, die Einspeisevergütung zu zahlen. Da suchen wir weiterhin nach einer Person, die das mit unserer Unterstützung rechtlich durchfechtet.
Details und Links zu den Formularen in unserem Blogbeitrag dazu:
https://www.solocal-energy.de/verguetung-fuer-eingespeisten-strom-der-balkonkraftwerke-bei-den-staedtischen-werken-kassel/
Grundsätzlich können mit einem Balkonkraftwerk jährlich 40-60 € (doppeltes: 75-110 €) Stromkosten gespart werden über die Lebensdauer des Balkonkraftwerks (bis zu 25, gar 30 Jahre).
Der genaue Betrag hängt von Euren heutigen und zukünftigen Strompreisen, der Ausrichtung und (möglichst geringen!) Verschattung des Solarmoduls und Eurem Grundlast-Stromverbrauch ab.
Das Balkonkraftwerk liefert durchgängig Strom, wenn die Sonne scheint. Das Balkonkraftwerk kombiniert sich daher insbesondere gut mit Kühlgeräten (Kühlschränken, Gefriertruhen, Ventilatoren). Bei hohen Temperaturen und damit meist hoher Sonneneinstrahlung laufen diese ebenfalls viel unter Volllast.
Grundsätzlich ist ein Balkonkraftwerk aber auch ideal geeignet, um Strom für sogenannte „Grundlastverbraucher“ bereitzustellen – also Geräte, die immer Strom verbrauchen. Wenn auch jedes einzelne Gerät nicht viel verbraucht, summiert sich das in den allermeisten Haushalten auf 80-300 Watt an Grundlast. Wenn ihr das einmal grob messen wollt für Euch:
- Morgens als letzte Tat vor dem Verlassen des Hauses den Stromzähler ablesen und die Zahl notieren zusammen mit der Uhrzeit
- Nachmittags/abends wieder den Zähler ablesen. Die Differenz bilden und durch die vergangenen Stunden teilen und mal 1000 rechnen – das war Eure Grundlast über diesen Tag hinweg. Das kann sich aber jahreszeitenbedingt auch verändern (Heizungspumpe, Kühlgeräte usw.)
Als Faustregel gilt, dass die Leistung Eures Balkonkraftwerks Eure Grundlast-Stromverbraucher nicht um mehr als den Faktor 7 übersteigen sollte (meistens produziert das Balkonkraftwerk ja nicht die Maximalwerte). Demnach ist aber auch in den meisten Fällen ein doppeltes Balkonkraftwerk mit 600 Watt sinnvoll.
Seit 2010 und nochmal verschärft seit 2014 müssen neue Geräte in der EU zwar strengere Grenzwerte für den Stromverbrauch im Standbybetrieb einhalten (max. 0,5 Watt für bloße Einschaltbereitschaft, max. 1 Watt für Bereitschaftsmodus mit roter LED o.Ä.). Doch viele von uns haben noch ältere Geräte im Haus. In vielen Fällen lohnt es sich ja auch, diese Geräte so lange wie möglich zu nutzen.
Aus dieser Tabelle mit groben Durchschnittswerten könnt ihr ablesen, wieviel (Grundlast-)Stromverbrauch bei Euch anfällt.
Gerät | Typische Standby-Leistung in Watt | Übliche Nutzungs-Leistung in Watt | Jährlicher Grundlast-Stromverbrauch in kWh | Typischer Jahres-Stromverbrauch in kWh | Grundlast-Stromkosten jährlich in € | Gesamte Stromkosten jährlich in € |
Kühlschrank | 5-15 | 80 | 40-130 | 60-500 | 12-40 | 18-150 |
Gefriertruhe/-schrank | 5-25 | 200 | 40-220 | 100-500 | 12-65 | 30-150 |
Backofen-Uhr | 0-2 | 1500 | 5-20 | 100-500 | 1-6 | 30-150 |
Mikrowelle | 2-3 | 1200 | 20-30 | 50-150 | 5-10 | 15-45 |
Gegensprechanlage / Klingel | 1-2 | 20 | 5-15 | 5-15 | 1-5 | 1-5 |
Spülmaschine | 0-3 | 600 | 5-25 | 100-250 | 1-7,5 | 30-75 |
Waschmaschine | 0-3 | 1000 | 5-25 | 50-250 | 1-7,5 | 15-75 |
Heizungs-Umwälzpumpe | 2-15 | 200 | 10-130 | 50-500 | 3-40 | 15-150 |
Internet-Router (WLAN) | 5-10 | 5-20 | 40-90 | 40-100 | 10-30 | 12-30 |
Sat-Receiver | 2-10 | 5-10 | 20-90 | 20-100 | 5-25 | 6-30 |
Festnetztelefon | 2-5 | 10-20 | 20-45 | 20-60 | 5-15 | 6-20 |
klassisches Radio | 1-3 | 10-20 | 5-25 | 5-30 | 1-7,5 | 1-10 |
Internet-Radio | 4-8 | 5-15 | 30-60 | 30-65 | 10-20 | 10-20 |
Handyladegerät | 0,3-5 | 2-5 | 5-40 | 5-45 | 1-10 | 1-15 |
Laptop | 1-5 | 10-40 | 5-40 | 40-100 | 1-10 | 10-30 |
PC | 1-15 | 50-200 | 5-120 | 100-250 | 1-30 | 30-75 |
PC-Monitor | 1-10 | 15-50 | 5-80 | 40-150 | 1-25 | 10-45 |
Drucker | 1-5 | 5-40 | 5-80 | 1-12 | 1-25 | |
Fernseher | 1-14 | 20-200 | 5-120 | 50-250 | 1-35 | 15-75 |
Stereo-Anlage | 1-15 | 2 | 5-125 | 20-150 | 1-37,5 | 5-45 |
DVD-Rekorder | 1-8 | 5-25 | 5-50 | 5-55 | 1-15 | 1-15 |
Spielekonsole | 1-4 | 100 | 5-30 | 40-80 | 1-10 | 10-25 |
Kaffeevollautomat | 1-3 | 300 | 5-25 | 20-80 | 1-7,5 | 5-25 |
Smart Home – System mit Sprachsteuerung (Amazon Echo, Google Home etc.) | 2-7 | 10 | 10-60 | 20-80 | 3-20 | 5-25 |
Server (Dauerbetrieb) | 30-100 | 50-150 | 250-750 | 250-900 | 75-225 | 75-270 |
Datenquellen:
Dena 2010 für die hohen Grundlast-Werte (mittlerweile nur noch bei alten Geräten)
https://www.stromverbrauchinfo.de/stromverbrauch-waschmaschinen.php
Aufgrund der geringeren bürokratischen Anforderungen sind Heimwerker-Balkonkraftwerke mit 1-1,2 €/Wp regelmäßig deutlich günstiger als Aufdachanlagen. Selbst mit professioneller Installation wie von uns bei SoLocal Energy ist ein Balkonkraftwerk für 1,5-1,75 €/Wp gut machbar. Ein regionales Versorgungsunternehmen bietet Dachanlagen aktuell für 2,4 €/Wp an, andere sehr günstige Anbieter nicht unter 1,2 €/Wp. Das tut sich also nix.
Im Gegenteil sind Balkonkraftwerke also ein Einstieg in die Photovoltaik mit niedrigen Investitionskosten. Aus der Begeisterung können dann ja noch viele weitere auch größere Anlagen entstehen.
Das kommt auf die Variante der Dachanlage an.
- EEG-Vergütung der Volleinspeisung (gängig bis etwa 2011): die Photovoltaikanlage läuft über einen anderen Zähler als der Haushalt. Insofern kann problemlos an den Haushalts-Stromkreis wie an jeden anderen auch ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. Achtung: Richtigen Stromzähler bei der Anmeldung angeben!
- EEG-Vergütung nach Eigenverbrauch (Teileinspeisung, üblich seit etwa 2012): Die vereinfachte Anmeldung des Balkonkraftwerks ist hier nicht möglich. Hier ist es etwas komplizierter – es braucht Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Denn der zusätzliche Strom vom neuen Balkonkraftwerk darf nicht mit den subventionierten Vergütungssätzen der älteren Dachanlage vergütet werden. Manche Netzbetreiber schlagen dann vor, dass nur die überschlagene Überschusseinspeisung der Altanlage weiterhin vergütet wird. Weitere Infos dazu im Photovoltaikforum oder (technischer formuliert und mit weiteren Links) bei der offiziellen Clearingstelle EEG.
- Ü20-Anlage nach den zwanzig Jahren EEG-Vergütung: Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob ihr weiter volleinspeist (dann gilt das gleiche wie oben, kein Problem) oder auf Eigenverbrauch umrüstet. Im letzten Fall muss die Abrechnung und mögliche Zähleranpassungen auch wieder mit eurem Netzbetreiber geklärt werden. Am einfachsten meldet ihr beide Anlagen dann als eine gemeinsame an bzw. passt die bisherigen Anmeldungen an. Auch dafür braucht es aber wohl die Unterstützung eures Elektrobetriebs.
Der Bundestag setzt sich nach einer großartigen Petition aktuell beim VDE für Verbesserungen bei Balkonkraftwerken ein. Unter anderem soll der Wechselrichter zukünftig nicht wie bislang 600 Watt, sondern wie in einer EU-Verordnung vorgesehen 800 Watt an Leistung ins Hausnetz einspeisen dürfen.
Diese Regelung ist vor allem in die Zukunft gerichtet: bei den immer effizienter werdenden Photovoltaik-Modulen rückt bei zwei Modulen schrittweise die 900- und irgendwann auch die 1000-Watt-Schwelle in Reichweite. Da wären 600-Watt-Wechselrichter irgendwann zu unterdimensioniert.
800-Watt-Weschelrichter machen allerdings nur bei neuen Balkonkraftwerken mit deutlich über 800 Watt Modulleistung Sinn. Denn es gibt keine 200-Watt-Wechselrichter als Zusatz zu eurem bisherigen 600er auf dem Markt. Demnach müsste euer bisheriger Wechselrichter komplett durch einen neuen 800-Watt-Wechselrichter ersetzt werden. Die verfügbaren Modelle vertragen allerdings auch nur zwei Photovoltaik-Module – ihr könnt also nicht einfach ein drittes dazu hängen.
Viele von euch haben bislang 650 Watt an Modulleistung verbaut. Dort macht ein Upgrade nur des Wechselrichters gar keinen Sinn (nur rund 0,5% möglicher zusätzlicher Stromertrag). Selbst bei 780 Watt Modulleistung werden nur rund 2% des jährlichen Stromertrags vom 600W-Wechselrichter abgeregelt. Selbst das auch nur zu den Mittagszeiten mit knalliger Sonne direkt aufs Modul, wenn ihr den Strom über 600 Watt ohnehin in den allermeisten Fällen nicht mehr verwenden könnt.
Ein Upgrade einer bestehenden Anlage auf 800 Watt würde also sowohl recht viel kosten als auch viel Aufwand mit gebrauchten Wechselrichtern oder im schlimmsten Fall Elektroschrott erzeugen. Ökologisch und wirtschaftlich betrachtet macht es definitiv mehr Sinn, an anderen Stellschrauben der Klimawende weiter zu drehen. Eure Nachbar*innen auch von Mikro-Photovoltaik überzeugen oder die Wärmewende, die Mobilitätswende, den politischen und gesellschaftlichen Wandel vorantreiben – da gibt es noch viel zu tun!
Technische Fragen
Da gibt es ganz viele Möglichkeiten! Am beliebtesten ist der Anbau am Balkon, entweder flach am Geländer oder etwas nach außen vorgebaut, um mehr Sonne einzufangen. Aber auch die Anbringung an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten sowie auf dem Schuppendach werden gerne umgesetzt. Dabei ist es immer sehr wichtig, die Montage auch sturmsicher auszuführen.
Sprecht uns einfach an, wir überlegen gemeinsam mit Euch, wo ein Steckerkraftwerk bei Eurer Wohnung oder Eurem Haus passen könnte!
Wir haben zahlreiche verschiedene Anbringungsoptionen zur Verfügung: vom Balkongeländer (senkrecht oder etwas nach vorn aufgeständert), der Fassade bis hin zu einer Montagewanne für das Garagendach oder den Garten. Auch für das Wellblech-Dach des Schuppens haben wir die passende Lösung parat.
Füllt also gern das Anfrageformular aus und beschreibt oder ladet dort am besten gleich ein Bild vom geplanten Anbringungsort mit hoch!
Je mehr Sonne, desto mehr Strom produziert das Balkonkraftwerk. Es sollte also tagsüber direkte Sonne auf das Solarmodul fallen. Am besten so anbringen, dass möglichst wenig Schatten auch von Balkonmöbeln oder Pflanzen auf das Solarmodul fällt. Grundsätzlich lohnt sich aber ein Balkonkraftwerk auch unter mäßigen Bedingungen.
Wo wirklich keine Sonne scheint, kann allerdings auch nicht viel Strom produziert werden. Ein Nordbalkon ist also kaum geeignet. Am besten schickst du uns Fotos in alle Richtungen vom Balkon aus. Das geht im Kontaktformular unten auf der Balkonkraftwerks-Seite. Dann schauen wir uns das mal per Google Earth an und melden uns, ob ein Balkonkraftwerk bei Euch Sinn macht.
Der Wirkungsgrad unserer aktuellen Photovoltaikmodule beträgt rund 20% von der eintreffenden Sonnenstrahlung. Das ist viel mehr als beispielsweise bei der pflanzlichen Photosynthese (1-3%), die dann mit Wirkungsgrad von 30-95% als Biomasse zu Energie umgewandelt werden kann. Oder aus der dann wiederum mit einem einstelligen Wirkungsgrad Kohle wird, die dann wiederum mit 30-45% Wirkungsgrad verbrannt wird… Kommt also immer auf den konkreten Vergleich an 😉
Letztlich kommen alle gängigen Energieformen aus der Sonnenenergie (auch die Windkraft, durch lokale Erwärmung und Ausgleichsströmungen). Die Umwandlung von Sonnenenergie in Strom ist der mit Abstand effizienteste Weg, die Sonnenenergie zu nutzen.
Nein. Unsere Balkonkraftwerke liefern nur Strom, wenn sie an das allgemeine Stromnetz angeschlossen sind. Unsere Balkonkraftwerke sind nicht für den sogenannten „Inselbetrieb“ gedacht. Sie schalten sich aus Sicherheitsgründen bei einem allgemeinen Stromausfall also auch ab. Erst so lassen sich alle normalen Haushaltsgeräte mit dem Sonnenstrom vom Balkon sicher und ohne große weitere Vorkehrungen (wie ein Gleichstrom-Inselnetz) betreiben.
Nein. Unsere Balkonkraftwerke liefern nur Strom, wenn sie an das allgemeine Stromnetz angeschlossen sind. Sie schalten innerhalb von 0,2 Sekunden nach Trennung vom Netz ab (s. nächste Antwort).
Bei sachgemäßer Handhabung: Nein. Wir verwenden nur hochqualitative Wechselrichter mit integriertem Netz- und Anlagen-Schutz (NA-Schutz). Nach dem Trennen des Steckers vom Stromnetz liegt daher schon nach 0,2 Sekunden kein Strom mehr vorne an den Steckerverbindungen an. Das ist sehr viel kürzer als bei handelsüblichen Staubsaugern (1 Sekunde). Die entsprechenden Bauteile sind sogar doppelt in Reihe verbaut, falls eines davon ausfallen sollte.
Allerdings sollte das Kabel nicht regelmäßig bewegt werden, da sonst wie bei allen anderen Kabeln auch ein Kabelbruch entstehen kann. Immerhin soll ja auch in zwanzig Jahren noch Strom durch dieses Kabel fließen. Ein Kabelbruch könnte im ungünstigsten Fall Funken fliegen lassen. Bei über 100.000 Balkonkraftwerken in Deutschland ist bislang aber kein daraus entstandener Brand bekannt.
Wir achten schon bei der Anbringung des Balkonkraftwerks auf eine sichere Kabelführung.
Ja. Selbst ein doppeltes Balkonkraftwerk produziert bei praller Sonneneinstrahlung maximal 600 Watt an elektrischer Leistung, das entspricht einer Stromstärke von maximal 2,6 Ampere.
Eine normale Sicherung ist bis 16 Ampere durchfließenden Strom abgesichert. Der ungünstigste Fall: die Energiefresser Mikrowelle, Toaster, Staubsauger und Waschmaschine laufen gleichzeitig über die selbe Sicherung, deren 16 Ampere Absicherung damit ausgereizt sind. Gleichzeitig scheint draußen die pralle Sonne, das Balkonkraftwerk speist also vom „anderen Ende“ her zusätzlichen Strom in den Stromkreis ein. Selbst dieser sehr ungünstige Fall wurde einmal an der HTW Berlin getestet: die Kabeltemperatur wird zwar um weitere 17,5°C durch das Balkonkraftwerk erhöht, bleibt aber mit 87,5°C noch weit weg von der Entflammtemperatur der Kabel (180°C).
Üblicherweise sind allerdings bei modernen Elektroinstallationen sogenannte normative Reserven eingeplant, die den Betrieb eines Balkonkraftwerks völlig bedenkenlos ermöglichen. Wenn die Elektroinstallation hingegen älter ist, prüfen wir stets, ob wir die Sicherung durch eine 10A oder 13A-Sicherung tauschen müssen.
— Technische Details —
Die Leiter der Endstromkreise müssen nach VDE-V-0100-551-1:2018-05 so bemessen sein, dass die Strombelastbarkeit größer ist als der Bemessungsstrom der Sicherung (also meist 16A) und den max. 2,6 A vom Balkonkraftwerk. In neueren Hausinstallationen mit normativen Reserven (keine/begrenzte Bündelung von Leitungen; Stromkreise in ungünstiger Verlegungsart A2 o.Ä. mit 2,5 mm² – Leitern ausgeführt) sind solche Reserven in der Regel verfügbar ohne Tausch der Sicherung.
Daneben gibt es eine ausführliche Sicherheitsstudie des Photovoltaik-Instituts Berlin, welche tendenziell von einer Verringerung der Risiken durch den Anschluss eines Balkonkraftwerks ausgeht, da die Auftrittshäufigkeit von Stromstärken in den meisten Leitern >2,6 A verringert wird.
Der einzige Fall, wo die Stromstärke in einem Leiter tatsächlich längerfristig >16A auftreten könnte, ist bei einem einzelnen (!) Verbraucher, der über längere Zeit zwischen 16 und 18,6 A verbraucht – dann aber auch nur in dem kurzen Leitersegment zwischen diesem Verbraucher und dessen Anschluss an den Stromkreis, weil dort (s. Abb. 15 der Sicherheitsstudie) der Strom ja von beiden Seiten (2, 6 A vom BKW, 16 A von der Sicherung) kommt und demnach ab dort wieder die Regelwerte eingehalten werden. Bei Stromstärken >18,6 A selbst bei diesem einen Verbraucher (z.B. bei Kurzschluss) löst die Sicherung ja wieder aus. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl der Verbraucher über längere Zeit genau diese 16 bis 18,6 A Stromstärke fordert, und gleichzeitig das Balkonkraftwerk volle Leistung bringt.
Ein solcher Fall ist leicht zu vermeiden, indem schlicht das Balkonkraftwerk an keinen Heizkreislauf angeschlossen wird. (Wobei die meisten Heizkreisläufe ja nicht dann auf Volllast laufen, wenn das Balkonkraftwerk volle Leistung einspeist…).
Die zusätzlichen Risiken sind derart gering, dass die verringerten Risiken durch eine Verringerung der Stromstärken zwischen 2,6 A und 16 A im Stromkreis tendenziell überwiegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich die Anlage tatsächlich von einem Elektrofachbetrieb installieren, der dann natürlich diese Punkte prüft und im Schadensfall die Haftung dafür übernimmt.
Ja. Ein FI-Schalter ist seit 2007 grundsätzlich Pflicht bei Elektroinstallationen – erst recht bei Außensteckdosen sowie Feuchträumen.
Falls noch kein FI-Schalter (RCD) eingebaut ist, können wir das gern übernehmen bei der Installation des Balkonkraftwerks.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat zusammen mit der Fachhochschule Rosenheim eine Grafik zum winkelabhängigen Ertrag eines Balkonkraftwerks erstellt. Auf der Achse unten geht es um die Himmelsrichtung (180° Azimuth = Süden, 270° = Westen, 90° = Osten, 0° = Norden).
Die meiste Energie produziert ein Balkonkraftwerk bei südlicher Ausrichtung und bei 36° horizontaler Neigung (linke Achse). Um diesen Winkel zu erreichen, gibt es spezielle Aufständerungsoptionen. Aber auch in vielen anderen Winkelkombinationen wird dennoch viel Strom produziert. Insbesondere eine westliche Ausrichtung macht Sinn, wenn Ihr sehr wenige Grundlastverbraucher habt und vor allem nachmittags und abends viel Strom verbraucht.
Ein senkrecht angebrachtes Balkonkraftwerk (Neigungswinkel 90°) produziert natürlich mit rund 70% etwas weniger als ein ideal angebrachtes Balkonkraftwerk. Es ist aber deutlich leichter zu installieren, da es meist nicht so starkem Wind standhalten muss wie ein vom Balkongeländer aus aufgeständertes Solarmodul.
Nein. Rechtlich dürfen maximal 600 Watt (also etwa zwei Standard-Solarmodule) an einen Haushalts-Stromkreis angeschlossen werden.
Prinzipiell und technisch gesehen lässt sich über eine ganze Fassade natürlich eine große Solaranlage zusammenschalten. Die wird dann aber rechtlich wie eine Dach-Anlage behandelt und kann dann bloß in einem einzigen der Haushalte (bzw. Stromzählerkreise) verbraucht werden.
Wenn ihr etwas in der Art vorhabt, ruft uns gerne an, um gemeinsam alle denkbaren Möglichkeiten auszuloten.
Das geht am einfachsten mit eine Strommesssteckdose oder einem fest verdrahteten Messgerät.
Wir verwenden in aller Regel die fest verdrahteten Shelly-Messgeräte (Shelly 1PM). Ins WLAN eingebunden, lassen sich die aktuellen Werte von überall aus per App auslesen. Stündliche Werte werden über Jahre hinweg gespeichert und können schön ausgewertet werden. So lässt sich gut ein Gespür für die Kraft der Sonne entwickeln.
Die Steckdosen funktionieren natürlich nur bei einer Installation mit SchuKo-Stecker. Sie werden wie Zeitschaltuhren in eine Steckdose eingesteckt, gleichzeitig kann wiederum ein SchuKo-Stecker hineingesteckt werden. Eigentlich sind die Geräte für eine Verbrauchsmessung und nicht für eine Erzeugungsmessung konzipiert, allerdings macht das technisch keinen Unterschied, sodass sie bedenkenlos für Balkonkraftwerke genutzt werden können. Wichtig ist, eine Strommesssteckdose für den Außenbereich zu verwenden.
Gute Erfahrungen haben wir bis jetzt mit den Messsteckdosen Fritz!DECT210 und „Luminea Home Control WLAN Steckdose Garten“ gemacht.
Die Fritz!DECT210 funktioniert nur in Verbindung mit einer FritzBox und die Erzeugungsdaten lassen sich am Computer visualisieren. Per App lässt sich nur die Steckdose an und ausschalten.
Die Luminea Home Control WLAN Steckdose Garten wird per WLAN mit der Elesion-App angesteuert. Hier kann die aktuelle Leistung und die pro Tag bzw. Monat produzierte Strommenge eingesehen werden.
Voraussetzung für die Nutzung der Strommesssteckdosen ist, dass ein Balkonkraftwerk über einen Schukostecker mit einem Stromnetz verbunden ist.
Technisch gesehen geht das, macht aber bislang wenig Sinn. Zumindest sofern keine Inselanlage ohne Netzanschluss (z.B. im Kleingarten) geplant ist. Ein anderer sinnvoller Fall für einen Speicher ist, wenn für eine Mikro-Photovoltaik-Anlage besonders viel Platz für 4 oder 5 Module mit fast 2 Kilowatt Leistung besteht, aber eine Dachanlage wirklich nicht infrage kommt. Dann kommt gern für Einzellösungen auf uns zu.
Aber üblicherweise wird 50-80% des produzierten Stroms von Balkonkraftwerken mit zwei oder drei Modulen durch die Grundlastgeräte direkt im eigenen Haushalt verbraucht. Daher bleibt gar nicht viel Strom zum Speichern übrig. Die Kosten des Akkus und der Nerv, diesen zu warten und nach einigen Jahren auszutauschen, lohnt sich daher anders als mitunter bei größeren Dach-Photovoltaikanlagen und bei Quartiersspeichern nicht. Verstärkt wird das noch dadurch, dass der eingespeiste Strom zumindest im Stadtgebiet Kassel ja mit 8,1 ct/kWh (Stand Ende 2024) auch etwas vergütet wird.
Ein Kleinst-Akku für ein direkt ins Hausnetz eingebundenes Balkonkraftwerk macht auch ökologisch keinen Sinn. Denn durch die geringe Nutzungsintensität des Akkus durch die nur selten auftretenden Überschüsse wiegt dessen hoher Ressourcen-Aufwand umso schwerer. Dazu braucht es noch weitere Messgeräte und Laderegler, die auch relevanten Ressourcenaufwand und Schäden in Abbau und Produktion mit sich bringen.
Wenn es also nicht um den Spaß am technischen Basteln gehen soll, raten wir klar von Speichern ab.
Sobald Natrium-Ionen-Akkus in einigen Jahren die umweltschädlicheren und teureren Lithium-Akkus ablösen, wird sich unsere Einschätzung dazu höchstwahrscheinlich ändern.
Rein physikalisch ist es so:
Der Strom fließt vom Erzeuger (Quelle) zum nächstgelegenen Verbraucher (Senke).
Das heißt konkret: Bei uns zuhause geht der Balkon von der Küche ab. Das heißt, der nächstgelegene Verbraucher ist der Kühlschrank und die Heizungspumpe. Die werden also als erstes versorgt (sofern sie gerade Strom verbrauchen). Dann geht’s weiter in deiner Wohnung zum Router, Handyladegerät, Standbygeräten und allen Elektrogeräten, die ihr genau in dem Moment nutzt.
Sobald du einen Toaster, Föhn oder Herd anstellst, die in der Regel mindestens 1 kW (also 1000 W) Leistung ziehen, musst du eh Strom aus dem Netz beziehen, da ein Balkonkraftwerk ja max. 600W auf einmal liefern kann.
Wenn der Verbrauch deiner Wohnung kleiner ist als die aktuelle Erzeugung, fließt der Reststrom aus deiner Wohnung „heraus“ ins Hausnetz. Dann geht er vielleicht in die Treppenhausbeleuchtung oder sonst zum nächsten Nachbarn. Das sind in der Regel aber kleine Strommengen.
Der Strom kennt keine vorgegebene „Richtung“. Der fließt immer von Quelle zur Senke. Die Stromzähler registrieren dann nur, ob du gerade Strom aus dem Netz beziehst oder selbst einspeist. Was in deiner Wohnung genau passiert, wird gar nicht erfasst. Deswegen wollen die Netzbetreiber*innen ja auch Zähler mit Rücklaufsperre verhindern, weil du damit ganz direkt deine Stromrechnung anhand des „eingespeisten“ Überschussstroms reduzieren kannst. Mit Rücklaufsperre „schenkt“ man dem Netzbetreiber einfach den Strom. Wobei der Gegenwert vom „geschenkten“ Strom jährlich deutlich unter 10 € bleibt, der Papierkram für die eigentlich mögliche EEG-Vergütung ist es für alle Beteiligten wirklich nicht wert.
Wenn zwei Module genutzt werden, können die über einen gemeinsamen Wechselrichter mit separater Ansteuerung (mit zwei „Maximum Power Point Trackern“ (MMPTs)) genutzt werden.
Wenn viele Anlagen nicht gemeldet und demnach in aller Regel auch ohne Zwei-Richtungs-Zähler betrieben werden, stimmen die Verbrauchsprognosen nicht mehr exakt mit dem tatsächlichen Verbrauch überein.
Die Verbrauchsprognosen arbeiten allerdings mit stark vereinfachten Daten und seinerzeit ermittelten Durchschnitts-/Standard-Verbrauchsprofilen, für Haushalte das H0-Profil. Diese Daten sind bereits Jahrzehnte alt und ohnehin nicht mehr aktuell aufgrund zahlreicher neuer Verbrauchsmuster, werden in der Praxis also ohnehin anhand der real gemessenen Daten an den Netzverknüpfungsstellen angepasst. („zu viel“ Strom kann dabei nicht produziert werden, da immer eine exakte Deckung vorliegen muss – im Zweifel müssen die Stromlieferanten nur den „zu viel gekauften“ Strom als „Ausgleichsenergie“ wieder an der Börse loswerden).
Aktuell werden die Kabel, der Rahmen und das Glas recycelt. Die Metalle Aluminium und Kupfer können eingeschmolzen und nach einem aufwendigen Veredelungsprozess wiederverwendet werden.
Auch das Glas lässt sich recyceln. Dabei handelt es sich um Flachglas, das auch nur als solches wieder genutzt werden kann. Flaschen lassen sich beispielsweise daraus nicht herstellen. Aber es kann zu Fensterglas oder zu neuen Solarmodulen verarbeitet werden.
Diese Komponenten machen zusammen etwa 90 Prozent des Gewichts der Module aus. Allerdings haben es die restlichen zehn Prozent in sich: Etwa drei Prozent der Zelle besteht aus Silizium. In geringen Anteilen sind die teuren Elemente Tellur, Gallium, Silber und Gold enthalten sowie Indium und Selen, wobei Gold und Silber zusammen weniger als ein Prozent ausmachen.
Photovoltaik-Module halten in der Regel mindestens 25 Jahre – die allermeisten Pionier-Anlagen aus den 90er-Jahren sind also noch im Betrieb. Insofern gibt es aufgrund der bislang äußerst geringen Mengen erst ein groß angelegtes Recycling-Angebot für Photovoltaik-Anlagen (www.pvcycle.de). Weitere sind aber bereits in der Planung und Vorbereitung – im Laufe der 20er-Jahre wird sich das Recycling also immer mehr etablieren.
Wer sich heute ein Balkonkraftwerk zulegt, kann fest davon ausgehen, dass in 20-30 Jahren ein umfangreiches Recyclingangebot aufgebaut sein wird. Am besten dann also den Wertstoffhof oder die Suchmaschine der Wahl befragen. Wechselrichter müsst ihr als Elektrogeräte beim Wertstoffhof ins Recycling geben.
Wenn ihr Fragen zum Recycling und zur fachgerechten Entsorgung habt, findet ihr einige weitere Antworten auch in diesem Hintergrund-Artikel.
Wechselrichter senden teils mehr als andere elektronische Geräte elektromagnetische Wellen verschiedener Frequenzen aus. Denn für die Transformation von Gleich- zu Wechselstrom braucht es verschiedene Spulen und Kondensatoren, die dafür ursächlich sind.
Damit dadurch keine anderen Geräte gestört werden, werden in den Wechselrichtern Dämpfer verbaut. Außerdem besteht das Gehäuse aus Metall, was die meisten dieser Wellen abfängt. Allerdings können dennoch durch einzelne Anschlussstellen wie die Plastikummantelung der Steckeranschlüsse oder den Ausgang der WLAN-Antenne Strahlen nach außen gelangen. Alle Geräte, die in Deutschland verkauft werden, müssen aber geprüft werden, ob sie dennoch die sogenannte „elektromagnetische Verträglichkeit“ (EMV) einhalten. Das sind insbesondere diese Normen: IEC/EN61000, DIN VDE 0838, EN 60555, EN 50178 sowie DIN EN 62920 (VDE 0126-131). Deren Einhaltung sollte eigentlich durch das (verpflichtende) CE-Zeichen auf den Geräten bestätigt werden. Leider sind die Prüfungen durch die Zertifizierungs-Institute da allerdings nicht immer absolut zuverlässig.
In der Bedienungsanleitung des deye SUN-Wechselrichters heißt es dazu beispielsweise:
CE EMV Konformität: Das Gerät erfüllt die Anforderungen der CE-EMV-Richtlinie, die zum Schutz vor schädlichen Störungen bei der Installation in Wohngebieten vorgesehen ist. Das Gerät kann Hochfrequenzenergie ausstrahlen, was zu Störungen des Funkverkehrs führen kann, wenn bei der Installation und Verwendung des Geräts die Anweisungen nicht befolgt werden. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen auftreten.
Wenn dieses Gerät den Radio- oder Fernsehempfang stört, können die folgenden Maßnahmen das Problem beheben:
A) Stellen Sie [also die funkempfangende Person] die Empfangsantenne anders auf und halten Sie sie in einem größeren Abstand zum Gerät.
B) Wenden Sie sich an den Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker, um Hilfe zu erhalten.
Wir selbst sehen noch folgende weitere Optionen, die helfen können:
- Anschrauben der WLAN-Antenne am Wechselrichter, falls noch nicht geschehen, um diesen Austrittsort für hochfrequente Strahlen zu minimieren (auch wenn das WLAN nicht genutzt wird).
- Drehen des Wechselrichters, sodass die teilweise gerichteten Strahlen nicht in Richtung des Hobbyfunkers laufen (am besten live mit der Person am Telefon).
- Anbringen eines Blechs nah am Wechselrichter Richtung Hobbyfunker, um etwaige Strahlen abzufangen (auch erstmal testweise ein möglichst nicht ganz dünnes Blech dazwischenhalten und live testen, ob das einen Unterschied macht).
Die Mikro-Wechselrichter sind auf Wirtschaftlichkeit optimiert, daher sind die leider nicht so gut abgeschirmt, wie das bei großen Wechselrichtern für Dachanlagen Standard ist. In den letzten Jahren ist da aber eine leichte Verbesserung und Sensibilisierung der Hersteller zu erkennen, sodass die Probleme mit neuen Wechselrichtern geringer werden. Zur Not kann also auch der Tausch durch einen neuen Wechselrichter erfolgversprechend sein. Probiert aber gern erst die Optionen oben.
Rechtliche Fragen
Ja. Seit Ende 2018 liegen alle nötigen Normen vor, um Steckerkraftwerke mit einer Wechselrichter-Leistung bis 600 W an den Haushaltsstromkreis anzuschließen. Dabei müssen aber einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden (s. folgende Fragen).
Update 05/24: Bald kommt das Recht auf Balkonkraftwerk („privilegierte Maßnahme“)!
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In der Regel ist das aktuell leider nötig.
Schau am besten einmal in den Teilungsvertrag deiner Wohnungseigentümer:innengemeinschaft (WEG) und die Hausordnung oder den Mietvertrag. Dort ist meist etwas zur Nutzung der Balkone (Blumenkästen o.Ä.) festgehalten. Diese Grundsätze lassen sich auch auf Balkonkraftwerke übertragen. Je schicker es aussieht, desto weniger genervt sind wohl auch deine Nachbar:innen und Vermieter:innen. So oder so: reden hilft!
Wenn du nur folgendes planst, brauchst du keine Zustimmung einholen und darfst das Balkonkraftwerk sogar gegen den Willen der Vermieter:innen umsetzen:
- Anbringung des Balkonkraftwerks auf dem Balkon oder ähnlich wie ein Sichtschutz oder Blumenkästen außen am Balkongeländer, am besten in einer eher unauffälligen Farbgebung und nicht höher als das Geländer, oder eine Anbringung außerhalb des Sichtbereichs von der Straße, und
- eine Außensteckdose gibt es bereits oder es ist für den Stromanschluss anderweitig nicht nötig, einen Schlitz in die Fassade zu bohren.
Falls du Folgendes planst, empfiehlt es sich die Zustimmung einzuholen:
- Der Einbau einer neuen Außensteckdose, denn das gilt vermutlich nicht mehr als modernisierende Instandsetzung, sondern als Modernisierung aufgrund des baulichen Eingriffs durch den Schlitz in der Wand.
- Eine tiefe Verankerung des Balkonkraftwerks in der Fassade
- Deutliche Verschattung von anderen Balkonen o.Ä.
- Anbringung des Balkonkraftwerks außen am Geländer mit Aufständerung
- optisch störender Einfluss auf die Fassade (wie eine Satellitenschüssel)
- Austausch des Zählerkastens, weil in den (sehr) alten kein moderner Zähler eingebaut werden kann (s. Fragen zum Stromzähler unten)
Obwohl die Vermieter:innen oder eben die Wohnungseigentümergemeinschaft in all diesen Fällen gefragt werden muss, sind sie in aller Regel zustimmungspflichtig, genauso wie bei der Anbringung von Markisen. Denn die Nutzung der Sonnenenergie auf dem Balkon ist vermutlich genauso eine vertragsgemäße Nutzung wie der Sonnenschutz. Sie durften schon bisher dein Anliegen nur mit einer triftigen Begründung ablehnen. Mitte 2021 hat das Amtsgericht Stuttgart für Balkonkraftwerke explizit festgehalten, dass sie selbst gegen den Willen der Vermieter:innen gebaut werden dürfen – denn der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel im Art. 20a des Grundgesetzes wiegt schwerer als das Interesse der Vermieter:innen, sofern die Anlage fachgerecht installiert ist.
Erst recht wenn ihr anbietet, die Kosten der Außensteckdose zu übernehmen und das Balkonkraftwerk bei eurem Auszug wieder abzubauen und mitzunehmen, gibt es also keinen triftigen Grund mehr, euch ein Balkonkraftwerk zu verweigern. In den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass Balkonkraftwerke eine „sozial übliche“ Form der Balkonnutzung werden, so dass dann auch die letzten mietrechtlichen Vorbehalte fallen.
Um euch in der Kommunikation zu unterstützen, haben wir eine Muster-Beschlussvorlage für eure Wohneigentumsgemeinschaft erstellt. Wenn ihr nicht bis zur nächsten jährlichen Versammlung warten wollt, lässt sich auch ein Umlaufbeschluss nach §23 Abs. 3 WEG-Gesetz starten.
Ändert natürlich gern alles so, wie es für euch und eure WEG am besten passt!
Wenn ihr die Angelegenheit mit eurer:m Vermieter:in auch am liebsten schriftlich festhalten wollt, haben wir auch dafür ein Musterschreiben: Vorlage Vermieter:innen-Brief
Wenn ihr Fragen habt, kommt gern auf uns zu! Wir unterstützen euch gern im Kontakt mit eurer:m Vermieter:in oder eurer WEG.
Nein. Vor dem Anschluss deines Balkonkraftwerks muss es beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Der tauscht meist den Zähler aus (s. Fragen unten). Nach der Installation muss das Balkonkraftwerk aktuell auch noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Um beides können wir uns gerne kümmern.
Allerdings ist hier eine neue Regelung in Planung, welche, die Anmeldung beim Netzbetreiber wegfallen lässt. Diese ist dann nur noch im Marktstammdatenregister notwendig. Im selben Zuge wird es gestattet eine Anlage an einem „Alten“ Zähler zu betreiben, bis der Netzbetreiber diesen getauscht hat.
Ja, die von uns verbauten Geräte entsprechen der Balkonkraftwerks-Produktnorm 0126-95 und dürfen mit Schukostecker verbaut werden.
Die Norm beinhaltet folgende Punkte:
- der Wechselrichter hält die Scheinleistung von 800 VA fest ein
- beim Ausstecken schaltet die Sicherheitsvorrichtungen im Wechselrichter innerhalb von unter 200 Millisekunden ab
- der Wechselrichter ist verpolungssicher
- es wird nur eine Wechselrichter angeschlossen
Grundsätzlich dürfen nur eingetragene Elektriker*innen Steckdosen installieren (§13 Niederspannungs-Anschlussverordnung). Laien dürfen aber Vorarbeit leisten und z.B. die Schlitze in die Wand stemmen. Wir sind als Elektroinstallationsbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen und können euch eine solche Außensteckdose problemlos einrichten.
Für alle Mieter:innen gilt ein klares Nein. Dein:e Vermieter:in ist für die Elektrik zuständig. Eine Einrichtung einer Außensteckdose gilt aber als Modernisierung und muss daher von der:m Vermieter:in genehmigt werden. Wir können gerne alle Details mit Eurer:m Vermieter:in klären.
Beachte: das Balkonkraftwerk darf aus Brandschutzgründen nicht in eine Mehrfachsteckdose eingesteckt werden.
Ein klares Jein. Das Anmeldeverfahren wurde in einer Norm Ende 2018 so vereinfacht, dass dafür kein*e Elektriker*in mehr vorgeschrieben ist. Jede*r darf das Balkonkraftwerk also selbst beim Netzbetreiber anmelden. Wir können dir diese Bürokratie gerne abnehmen.
Allerdings braucht es für die Installation einer Steckdose eine Elektriker*in, denn nur diese dürfen rechtlich gesehen “Arbeiten an elektrischen Anlagen” durchführen. Muss also auf Deinem Balkon eine Steckdose umgebaut oder neu verlegt werden, muss im Kontakt mit der*m Hauseigentümer*in abgesprochen werden, inwiefern eine Elektrofachkraft dafür beauftragt wird.
Die Sicherung und die Steckdose des Balkonkraftwerks muss mit der maximal zulässigen Einspeiseleistung (600W) markiert werden – wir bringen dafür kleine Sticker mit. In manchen Fällen müssen auch Sicherungen ausgetauscht werden – dafür braucht es eine Elektrofachkraft.
Auf den vereinfachten Anmeldeformularen für Balkonkraftwerke ist keine Unterschrift einer Elektrofachkraft mehr vorgesehen. Ob eine Elektrofachkraft an der Installation eines Balkonkraftwerks mitgewirkt hat, wird von den Verteilnetzbetreibern nicht überprüft.
Wir können uns gerne um alle nötigen Absprachen kümmern.
Nein, die Versorgung durch selbst produzierten Sonnenstrom beeinflusst in keiner Weise die bestehenden Verträge. Allen Strom, den die Sonne nicht direkt deckt, bekommt ihr weiterhin einfach aus dem Netz von Eurem Stromversorger.
Am besten sollte dieser Strom natürlich wirklicher Ökostrom sein (Achtung: schwarze Schafe!). Falls ihr noch keinen Ökostrom bezieht, können wir aufgrund ihrer hohen Standards und der eigenen Investition in erneuerbare Energien vor allem diese vier Anbieter empfehlen:
- die Stromrebellen von der EWS Schönau eG
- Greenpeace Energy
- Polarstern
- Naturstrom
Ja – leider legt die Bürokratie auch und gerade den kleinen Kraftpaketen der Balkonsolarmodule Steine in den Weg.
Obwohl in den letzten Jahren viele zehntausend Balkonkraftwerke als „Guerilla-PV“ ohne Anmeldung betrieben wurden, ist die Anmeldung offiziell vorgeschrieben und seit Ende 2018 auch klarer geregelt.
Vor Anschluss muss das Balkonkraftwerk dem Stromnetzbetreiber angezeigt werden. Gegenüber dem Netzbetreiber sollte auch auf die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichtet werden, denn das bringt für so kleine Anlagen bei unter zehn Euro jährlicher Vergütung enorm viel Bürokratie mit sich (Behandlung als Gewerbetreibender durch das Finanzamt mit entsprechender Einnahmenverrechnung, zusätzliche Messentgelte usw.). Außerdem sollten alte Zähler ausgetauscht werden, denn sonst kann es stärkere rechtliche Probleme geben (s.u.). Das kann ggf. auch einige Jahre nach Installation noch rückwirkend passieren, das wäre ärgerlich. Eine Anmeldung macht daher wirklich Sinn. Der Zählertausch wird automatisch mit der Anmeldung beantragt.
Viele Verteilnetzbetreiber bieten für Balkonkraftwerke ein vereinfachtes Anmelde-Verfahren an (z.B. die Städtischen Werke Netz+Service im Stadtgebiet Kassel, aber auch die EAM Netz für einen großen Teil Nordhessens). Wir kümmern uns in jedem Fall um Eure Anmeldungen, sodass Ihr Euch da nicht einarbeiten müsst. In aller Regel wird dann im Anschluss der Stromzähler getauscht (s. Frage zu den Stromzählern).
Außerdem muss die Anlage nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Auch das erledigen wir gerne für Euch, damit ihr euch dort nicht einfuchsen müsst.
Leider ist das durch eine technische Richtlinie vorgeschrieben (VDE-AR-N 4105:2018-11). Bei mehr als 600 Watt Wechselstrom-Leistung des Wechselrichters muss eine Elektrofachkraft die deutlich aufwändigere Anmeldung des Anschlusses übernehmen.
Größere Anlagen machen dann vom bürokratischen Aufwand erst wieder ab etwa 4 kWp elektrischer Leistung Sinn – zum Beispiel auf dem eigenen Dach? Sprecht uns für eine solche Selbstbau-Anlage gerne an, wir besprechen dann alle Möglichkeiten mit Euch.
Balkonkraftwerke gelten seit Ende Oktober mit der Stellungnahme des DIBt nicht mehr als Bauprodukte. Damit fällt die Überkopfverglasungsrichtlinie und damit bei jeder Höhe die Aufständerungsbegrenzung auf 10° weg. Einen über die eigentlich für Fabrikdächer entwickelte Richtlinie hinausgehenden fachlichen Grund gab es dafür bislang nicht – die in Deutschland verwendeten Photovoltaik-Module müssen alle ohnehin aus splitterfreiem Sicherheitsglas bestehen und darüber hinaus Hagelschlägen bis mind. 3 cm widerstehen können.
Die Vorgabe von max 10° Aufständerung bei über 4m ist also nun hinfällig.
Glas-Glas-Module sind durch den Wegfall der Einstufung als Bauprodukt auch nicht mehr rechtlich nötig. Glas-Glas-Photovoltaikmodule würden wir daher nur in den Fällen weiter verwenden, wo entweder eine besondere Langlebigkeit (>25 Jahre) gewünscht ist oder es im Einzelfall ein hohes Risiko von Kratzern auf der Rückseite der klassischen Glas-Folie-Module gibt.
Die Person, die das Balkonkraftwerk anbringt, ist für dessen ordnungsgemäße Installation verantwortlich. Als Betreiber seid ihr natürlich auch für die spätere Verkehrssicherung zuständig. Checkt also immer mal wieder, ob alle Schrauben o.Ä. noch gut sitzen. Das ist bei einem Balkonkraftwerk nicht anders als bei einem Blumenkasten am Balkon. Wenn Blumenkasten oder Balkonkraftwerk herunterfallen und wer zu Schaden kommt, dürfte eure Haftpflicht diesen Schaden ersetzen. Rausreden kann eure Haftpflichtversicherung sich, wenn sie euch grobe Fahrlässigkeit bei der Montage nachweist, oder sie euch vorher schwarz auf weiß geschrieben hat, dass sie beim Balkonkraftwerk nichts übernimmt. Aber das heißt nicht, dass ihr am Ende auch die Kosten tragen müsst: solange ihr gängige Montageoptionen genutzt habt und die nach Anleitung des Herstellers angebracht habt, haftet wiederum nicht ihr, sondern der Hersteller der Balkonanbringung im Rahmen der Produkthaftung.
Falls euer Haus brennt, gibt es ganz andere Probleme. Das Risiko muss selbstverständlich so minimal wie nur irgend möglich gehalten werden – genau dafür sind aber auch alle Komponenten aller marktverfügbaren Balkonkraftwerke ausgelegt (z.B. mindestens die Wasserdichtheits-Schutzart IP44 für alle Bauteile), sodass ein Brand enorm unwahrscheinlich ist. Dennoch gilt natürlich, jeder einzelne elektrische Kontakt in einem Stromkreis ist ein sehr kleines, aber eben dennoch relevantes Funken- und Brandrisiko, insbesondere wenn Feuchtigkeit mit im Spiel ist. Ob nun der Elektrogrill, die Außenlampe (die übrigens gerne mal mit Wasser volllaufen, Achtung!) oder eben das Balkonkraftwerk einen Brand verursachen, sollte dabei eigentlich keine Rolle spielen, da sie (wenn sie normkonform installiert wurden) als ganz normaler Teil üblicher Elektroinstallationen zählen. Sofern Elektrogrills und Außenlampen nicht extra bei der Versicherung angezeigt werden müssen, sollte das auch für Balkonkraftwerke gelten. Wir kennen dazu aber noch kein Gerichtsurteil.
Im Fall der Fälle zahlt in aller Regel die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers für alle entstandenen Schäden. Falls ein Brand durch ein Gutachten tatsächlich auf euer Balkonkraftwerk zurückgeführt werden kann, könnte die Gebäudeversicherung versuchen, einen Teil der Schäden/Kosten auf euch abzuwälzen. Aber auch hier gilt: wenn ihr die Komponenten wie vom Hersteller vorgesehen montiert habt, übernimmt dessen Produkthaftung.
Übrigens: Einen Brand durch Balkonkraftwerke gab es Stand 2022 in Deutschland unseren Infos nach noch kein einziges Mal, und wir hoffen auch sehr, dass das so bleibt.
Wenn ihr eure private Haftpflicht- und möglicherweise auch eure Gebäude-Versicherung vorher anfragt, wird sie höchstwahrscheinlich ablehnen, das Balkonkraftwerk in die Versicherung mit aufzunehmen. Die meisten Versicherungen denken einfach ur-kapitalistisch: mehr Risikoübernahme für die gleiche Versicherungsprämie heißt Verlustgeschäft. Durch das Nachfragen kriegt ihr also höchstwahrscheinlich schwarz auf weiß, dass das Balkonkraftwerk nicht mitversichert ist.
Wenn ihr eure Versicherung nicht extra fragt, ist es im Gegenteil gut möglich, dass die Versicherung mögliche Schäden am Ende übernimmt. Denn sie haben ja nirgendwo schwarz auf weiß, dass sie es nicht mitversichern.
Ansonsten gilt wie immer: mit Versicherungen können wir alle natürlich auch jedes noch so kleine Risiko absichern. Am Ende müssen wir aber selbst durchs Leben gehen und bereit sein, auch selbst Risiken in Kauf zu nehmen. Wer alles versichert, wird manchmal dann auch unvorsichtiger und rowdyhaft. Unsere Devise daher: lieber die Anbringung und die elektrischen Kontakte noch ein weiteres Mal gründlich kontrollieren, als das kleinste Restrisiko zu versichern. Das spart außerdem noch jede Menge nervigen Papierkram.
Rechtlich ein klares Nein. Photovoltaik zählt nicht als förderungswürdige Modernisierung des Bestands. Außerdem will der Gesetzgeber eine Doppelförderung mit EEG-Vergütung & Co. vermeiden.
Obwohl wir davon klar abraten, tragen dennoch einige die Arbeitskosten der Installation als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung ein für eine 20%-Erstattung (von insgesamt max. 6.000 € pro Jahr solcher Leistungen nach §35a EStG). Bei einer Prüfung ist es aber gut möglich, dass die entsprechende Steuer dann samt Zinsen nachgezahlt werden müsste.
Wir können keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Fragt also – falls vorhanden – eure*n Steuerberater*in.
Stromzähler
Habt Ihr einen alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre (häufig bei den „Ferraris-Stromzählern“ mit Drehscheibe, s. Bild unten)? Dann dreht dieser rückwärts, wenn mehr Energie durch das Balkonkraftwerk erzeugt wird als im Haushalt verbraucht wird. Dies könnte eine „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ nach §268 StGB sein. Die bisher ganz seltenen Fälle, wo es zu Gerichtsurteile rund um die Stromzähler kam, sehen nur verhältnismäßig geringe Geldstrafen vor. Teils wird davon ausgegangen, dass erst eine Straftat vorliegt, wenn das Rücklaufen mehr als 4% des Jahresstromverbrauchs ausmacht, also mehr als die Messungenauigkeit des Zählers. Das ist bei nur einem Photovoltaikmodul häufig noch nicht erreicht, bei zwei Photovoltaikmodulen (was ja fast immer sehr sinnvoll ist) liegt die Netzeinspeisung aber über diesen 4%. Doch auch Betrug und Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuerverkürzung wegen der geprellten Stromsteuer werden angeführt.
Grundsätzlich ist daher ganz klar zur mittlerweile meist recht einfachen Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber zu raten. Der baut dann in seiner Doppelfunktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Zwei-Richtungs-Zähler ein. Das dauert in der Regel nur 1-3 Wochen ab Anmeldung des Balkonkraftwerks. Manchmal berechnen die Messstellenbetreiber dafür einen zweistelligen Betrag (s.nächste Frage).
Ferrariszähler (links) sind nicht für den Betrieb von Balkonkraftwerken geeignet, selbst wenn sie rücklaufgeschützt sind. Ihr braucht einen Zwei-Richtungszähler, also ein erweitertes modernes Messsystem (rechts). Foto: MachDeinenStrom.de
Auf rücklaufgeschützten Zählern ist an beliebiger Stelle und teils auch sehr klein dieses Symbol zu finden:
Bei den von den Netzbetreibern verlangten Zwei-Richtungszählern werden auch die wenigen Kilowattstunden (kWh) erfasst, die durch das Balkonkraftwerk ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die üblicherweise von Netzbetreibern in den letzten Jahren eingebauten „modernen Messsysteme“ haben diese Funktion meist noch nicht, auch diese müssen getauscht werden.
In ganz seltenen Fällen ist bereits ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut. Solche Zähler haben dieses Symbol vorne:
In einigen, noch selteneren Fällen ist ein „always positive“-Zähler verbaut:
Dieser Zähler zählt immer nur vorwärts und wenn eure Anlage überschüssigen Strom in Netz einspeist, erhöht sich der Zählerstand. Das bedeutet, dass ihr den überschüssigen Strom, den ihr nicht selber verbraucht, auch zusätzlich noch bezahlen müsst. Diese Zähler müssen selbstverständlich auch getauscht werden.
In und um Kassel ist der Zählertausch seit Mitte 2022 nach zweieinhalb Jahren Einsatz nicht nur unsererseits endlich überall kostenfrei.
Seit 31.01.2020 müssen Stromzähler auf Antrag der Haushalte durch die Messstellenbetreiber frühzeitig mit einer modernen Messeinrichtung (bei unter 6.000 kWh Jahresstromverbrauch) oder darüber mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgetauscht werden. Ein Zwei-Richtungszähler ist letztlich eine spezielle Form der modernen Messeinrichtung.
Insbesondere bei älteren Gebäuden mit einer alten Elektroinstallation (etwa seit 1980 nicht mehr saniert) muss für den Zählertausch vielleicht der ganze Zählerschrank ausgetauscht werden. Das kann bis über 2000 € kosten und muss von der/dem Hauseigentümer*in übernommen werden. Diese Kosten werden ohnehin bis spätestens 2032 im Laufe des “Smart Meter Rollouts” anfallen. Die Kosten würden jetzt also etwas vorgezogen.
Smart Meter erfassen den Stromverbrauch kontinuierlich und funken ihn üblicherweise alle 15 Minuten an deinen Stromnetzbetreiber. So können Verbrauchsschwankungen besser und kostengünstiger ausgeglichen werden.
Außerdem könnt Ihr Euren Stromverbrauch jederzeit beobachten: eine digitale Anzeige zeigt an, wie viel Watt Ihr aktuell in Eurem Haushalt verbraucht. Mit einigen Smart Home – Apps könnt ihr euch auch unterwegs Euren Stromverbrauch oder die aktuelle Stromerzeugung durch Eure Solaranlage auf dem Dach anzeigen lassen. Teils können auch einzelne Haushaltsgeräte über das Smart Meter per Smartphone angestellt werden (z.B. die Waschmaschine zwei Stunden, bevor Ihr nach Hause kommt). Das Angebot steigt hier stetig.
Bei einem Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ist der Einbau eines Smart Meters seit Februar 2020 durch den Messstellenbetreiber verpflichtend vorgesehen. Das gilt womöglich ab Herbst 2020 auch für Haushalte, in denen eine Dach-Solaranlage mit mehr als 7 kWp Leistung oder eine “steuerbare Verbrauchseinrichtung” angemeldet ist – das kann eine Wärmepumpe, eine (ineffiziente!) Nachtspeicherheizung oder eine E-Auto-Ladesäule sein.
Als Stromkund*innen gibt es kein Widerspruchsrecht, wenn der Messstellenbetreiber den Einbau eines Smart Meters plant – egal, ob der Einbau für den Betreiber verpflichtend ist oder nicht.
Der Stromzählerwechsel muss vom Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor Einbau vorangekündigt werden. Mindestens zwei Wochen zuvor muss der konkrete Termin bekanntgegeben werden.
Zwei Nachteile sind einerseits die höheren jährlichen Kosten (s.u.) und andererseits Bedenken zum Datenschutz. Bei den üblichen 15-Minuten-Intervallen erfährt Euer Messstellenbetreiber und darüber Euer Stromlieferant, wie Eure täglichen Rythmen sind, wann Ihr im Urlaub seid usw. Teils können aus Veränderung Eurer Verbrauchsmuster auch Schlüsse wie die Geburt eines neuen Kindes o.Ä. abgeleitet werden. Im ungünstigen Fall trudelt dann also ungewollt Werbung für Babykleidung ein – wobei diese Informationen in unserer Informationsgesellschaft leider vermutlich durch Eure Internetrecherchen längst bei zahlreichen Werbeagenturen zu finden sind.
Der Messstellenbetreiber darf die Kosten für die Messung nur bis zu einer festgelegten Höhe an die Nutzer weiterreichen. Je nach Stromverbrauch können das für einen Privathaushalt jährlich maximal 23 € (bis 2.000 kWh), 30 € (bis 3.000 kWh) oder 40 € (bis 4.000 kWh) sein. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, E-Autos sowie auch veraltete Nachtspeicherheizungen) oder größere Dach-Solaranlagen gelten noch einmal höhere Werte.
Im Durchschnitt kosten “normale” Stromzähler bislang 13 € pro Jahr, die Kosten steigen also nur leicht – insbesondere bei geringem Stromverbrauch, der ja aus vielen Gründen sinnvoll ist. Kommt auf uns zu, wenn Ihr Tipps zum Energiesparen sucht. Auch eine professionelle Energieberatung können wir Euch vermitteln.
Ein Zwei-Richtungszähler misst wie jeder andere Stromzähler einerseits den Strombezug in Kilowattstunden (kWh) seit Einbau des Zählers, daneben aber auch eure Überschuss-Einspeisung (ebenfalls in kWh). Zwischen diesen beiden Werten wechseln die meisten in unserer Region verwendeten Zwei-Richtungszähler etwa alle 10 Sekunden.
Der kleinere Wert ist eure Überschusseinspeisung, der größere Wert der eingekaufte Strom. Wer sich wegen enorm geringem Stromverbrauch unsicher ist, ob es nicht doch ausnahmsweise anders herum sein könnte: oben links steht 1.8.0 für den bezogenen Strom, 2.8.0 für eure Überschusseinspeisung.
Je nach Modell und Voreinstellung wird in der unteren Zeile auch sekundengenau die aktuelle Leistung in Watt angezeigt. Bei Überschusseinspeisung blinkt links davon ein Minuszeichen. Bei manchen Zählern ist diese Funktion standardmäßig leider deaktiviert, kann aber theoretisch über eine PIN aktiviert werden. Wer das einmal ausprobieren möchte und das mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgeklärt kriegt: gebt uns gerne eine Info, wie das genau lief, damit wir die FAQ hier updaten können.
Nein, alle heute verbauten Stromzähler sind bereits saldierende Zähler.
Das bedeutet, wenn euer Balkonkraftwerk auf einer Phase Strom in Netz einspeist und eure Geräte im Haus Strom auf einer andern Phase beziehen, rechnet der Zähler diese beiden Werte gegeneinander auf und zählt nur den absoluten Wert.
Eure Frage ist nicht dabei? Bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) findet sich eine noch umfangreichere Sammlung von Häufigen Fragen.
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