Vergütung für eingespeisten Strom von neuen Balkonkraftwerken bei den Städtischen Werken Kassel

Nach einem Votum der Clearingstelle EEG im Herbst 2022 haben die Städtischen Werke sich der neuen Rechtslage angepasst: für alle in deren Netzgebiet kann seitdem bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks Vergütung für den Überschuss-Strom beantragt werden. Das betrifft bislang nur das Netzgebiet der Städtischen Werke (Stadt Kassel + Kaufungen) und die Regionalwerke Wolfhager Land. Die EAM Netz (Netzbetreiber in den meisten nordhessischen Landkreisen) sperrt sich aktuell noch dagegen.

Für die jährlich grob zu erwartenden 120 bis 400 kWh an Überschuss-Strom bei einem Balkonkraftwerk mit zwei Photovoltaik-Modulen stehen euch je nach Inbetriebnahme-Datum eurer Anlage 6 bis 8,2 ct/kWh an Vergütung zu. Die genauen Werte findet ihr in den Tabellen unter „Feste Einspeisevergütung“ bei „bis 10 kWp“ bei der Bundesnetzagentur. Das macht pro Jahr also etwa 10 bis 30 €. Die Vergütung erhaltet ihr zuverlässig zwanzig Jahre lang.

Wenn ihr schon vor März 2023 ein Balkonkraftwerk bei den Städtischen Werken angemeldet habt (oder wir das für euch erledigt haben), könnt ihr die Vergütung auch nachträglich beantragen – der Prozess dafür ist hier erklärt.

 

Bei neuen Balkonkraftwerken ist es aber sehr einfach:

Wie kommt ihr nun bei den Städtischen Werken an die Überschuss-Vergütung für ein neues Balkonkraftwerk?

Nach der Anmeldung eines Balkonkraftwerks wurde schon immer der bisherige Stromzähler durch einen solchen Zwei-Richtungs-Zähler getauscht:

Bislang wurden die Einspeisewerte aber nicht erfasst. Das ändert sich jetzt: Zum 31.12. jedes Jahres müssen von nun an beide Zählerwerte (normaler Strombezug und Überschuss-Einspeisung) abgelesen werden. Dafür müsst ihr den Städtischen Werken bei der Anmeldung über deren Kundenportal eure Kontodaten mitteilen. Wenn ihr die Anmeldung von uns machen lasst, brauchen wir dafür eure Kontodaten.

Nach der Anmeldung und dem Zählertausch erhaltet ihr eine schriftliche Bestätigung der Städtischen Werke. Dort ist der Vergütungssatz und die Auszahlungstermine genannt. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird anhand der abgelesenen Zählerstände die tatsächliche Höhe des eingespeisten Solarstroms ermittelt und ihr erhaltet eure Jahresabrechnung.

Insgesamt sind es – falls es keine Unstimmigkeiten gibt – ein bis zwei zusätzliche Briefe oder Mails pro Jahr. Meist schicken die Städtischen Werke aber ohnehin auch wenn ihr euch gegen die Vergütung entscheidet einen Brief mit einer automatischen Angabe von 0 kWh an Überschuss-Strom und demnach 0 €.
In der Steuererklärung müsst ihr die Vergütungs-Einnahmen aus Balkonkraftwerken seit 1.1.2023 übrigens nicht mehr angeben.

Tatsächlich ist es mittlerweile so, dass bei der Anmeldung ein
ausführlicher Vertrag zum Vergütungsverzicht ausgefüllt und
unterschrieben werden muss, wenn ihr keine Vergütung wollt. Es hat sich
also einmal komplett gedreht: es ist mittlerweile einfacher, den
Überschussstrom bezahlt zu bekommen, als ihn wie bisher zu verschenken. Deshalb raten wir mittlerweile klar zur Vergütung und beantragen die standardmäßige für alle Bestellungen über uns.
Wir setzen uns bei Städtischen Werken und EAM weiter dafür ein, dass die Abläufe einfacher und verbraucher*innenfreundlicher werden.

Wie kann ich mein Balkonkraftwerk bei den Städtischen Werken selbst anmelden?

Hier ein paar Tipps, wie ihr eure Anlage selbst anmelden könnt. Bei Fragen unterstützen wir auch gern dabei.

Besuche das Kundenportal. Unter „Für Kunden“ und dann „Energieerzeugung“ findet ihr die „Steckerfertige PV-Anlage <= 600 VA“. Das steht in Bürokraten-Deutsch für Balkonkraftwerk bzw. Mikro-Photovoltaik.

Im Antrag müsst ihr eure Adresse gewissenhaft eintragen und den „Standort mit dem Netzgebiet abgleichen“.

Die Angaben zur „Summenleistung“ eures Balkonkraftwerks findet ihr auf eurer Rechnung. Dort ist die Watt-Leistung der Photovoltaik-Module erwähnt, die ihr mit der Anzahl eurer Module (1 oder 2) multiplizieren müsst. Anschließend ist die Wechselrichter-Nennleistung in VA (Voltampere) gefragt. Dort müsst ihr die Nennleistung bzw. Maximalleistung eures Wechselrichters eintragen, die im Datenblatt oder auf der Rechnung meist in Watt angegeben ist. Ein Watt entspricht aber genau einem VA. Die Nennleistung eures Wechselrichters darf für diese vereinfachte Anmeldung maximal 600 Watt betragen – wenn euer Wechselrichter eine höhere Maximal-Leistung hat, könnt ihr ihn also nicht anmelden. Das dient letztlich eurer eigenen Sicherheit (Brandschutz bei nicht-geprüften Leitungen).

Eure Zählernummer findet ihr auf dem Zähler oder eurer letzten Abrechnung mit eurem Stromlieferanten.

Bei den Städtischen Werken könnt ihr die Anmeldung auch innerhalb von maximal zwei Monaten nach der Inbetriebnahme erledigen. Gebt also das entsprechende Inbetriebnahmedatum dort an.

Wählt dann, dass ihr Vergütung erhalten wollt und gebt eure Kontodaten an. Wenn ihr keine Vergütung erhalten wollt, müsstet ihr hier in dem Schritt den umständlichen Vertrag zum Vergütungsverzicht ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und hochladen. Wählt unbedingt die Option „Keine Umsatzsteuer“ – es gibt seit Wegfall der Mehrwertsteuer auf kleine Photovoltaikanlagen zum 1.1.2023 keinerlei Grund mehr, hier freiwillig Umsatzsteuer draufzuzahlen und dann auch Umsatzsteuer(vor)erklärungen machen zu müssen.

Zum Schluss müsst ihr noch die fünf Häkchen setzen zur Bestätigung, dass ihr euch an die geltenden Regeln für Mikro-Photovoltaik-Anlagen haltet.

Anschließend noch zweimal durchklicken und die Datenschutzbestimmungen bestätigen – und abschicken. Fertig ist die Anmeldung!

Melde dich gern bei uns, wenn du Interesse an einem Balkonkraftwerk oder Probleme bei dessen Anmeldung hast.

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