Vergütung auch für bestehende Balkonkraftwerke in Kassel möglich

Familie macht Daumen hoch vor ihrem Balkonkraftwerk

Gute Neuigkeiten: Nachdem seit März neue Balkonkraftwerke Vergütung erhalten (hier ist erklärt wie!), gilt das nun auch für bestehende: Die Städtischen Werke (Netzgebiet: Stadt Kassel + Kaufungen) haben es mittlerweile ermöglicht, dass auch ältere Balkonkraftwerke Einspeisevergütung ab dem 1. Januar 2023 Vergütung erhalten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ein Zweirichtungszähler installiert ist, der überhaupt eure Überschusseinspeisung misst. Das haben die Städtischen Werke ja aber bei allen Anlagen nach der Anmeldung kurz nach eurer Installation bereits erledigt.

Dafür müsst ihr dieses Formular
mit den Infos zu eurer Anlage soweit wie möglich ausfüllen. Die
Vertragskontonummer der EEG-Anlage findet ihr auf eurer Abrechnung, wenn
ihr schon eine erhalten habt – ansonsten lasst das Feld frei. Es macht
es allen einfacher und spart Papier & Kosten, wenn ihr euch die
Gutschriftrechnung per E-Mail schicken lasst und nicht per Post
ankreuzt. Auf Seite 2 müssen alle Privatleute die Option 2
(Kleinunternehmer*in, daher keine Umsatzsteuer) ankreuzen. Das
unterschriebene Formular (ggf. also ausdrucken + scannen) muss dann an anlagenservice@netzplusservice.de und (!) eeg@netzplusservice.de
mit dem ausdrücklichen Wunsch nach Vergütung der Anlage geschickt
werden.
Wenn ihr
das Formular bislang nur an den Anlagen-Service und nicht an die
EEG-Abteilung geschickt habt, müsst ihr letzteres noch nachholen.
Ihr erhaltet dann eine Gutschrifts-Rechnung für das laufende bzw. zumindest bei Meldung im Januar auch für das Vorjahr.

Über diesen Weg könnt ihr und wir zukünftig auch für alle Anlagen Vergütung beantragen, sobald die nur noch über das Marktstammdatenregister angemeldet werden (also sobald das Solarpaket I im ersten Halbjahr 2024 durch den Bundestag gekommen und inkraft getreten ist).

Nachdem ihr rund um den 31. Dezember dann euren Einspeisezählerstand für das Jahr gemeldet habt, bekommt ihr im Januar rückwirkend für das letzte Jahr (und vermutlich damit zusammen auch für die Einspeisewerte aus den Vorjahren, da die ja bislang nicht erfasst wurden und daher auch nicht abgezogen werden können) eure Gutschrift in Höhe von voraussichtlich 10 bis maximal 30 € pro Jahr überwiesen (8,2 ct pro eingespeister Kilowattstunde) – und das zuverlässig 20 volle Jahre lang ab dem Installationsjahr.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch die EAM für die Landkreise rund um Kassel nachzieht und endlich auch Überschuss-Vergütung auszahlt.

Denn die zusätzlichen Euros könnt ihr dann gut für weitere Klimawendeprojekte nutzen – eine Spende, politische Projekte, ein kleiner Beitrag zu eurem Deutschlandticket um das eigene Auto überflüssig zu machen oder Ähnliches. Denn zu tun gibt es genug!

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