Endlich einfachere Balkonkraftwerke für Mieter*innen und im Wohnungseigentum
Letzten Donnerstag hat der Bundestag entschieden, dass alle das Recht auf ein Balkonkraftwerk haben. Sowohl für Mieter*innen als auch für Eigentümer*innen von Wohnungen gelten sie jetzt als „privilegierte Maßnahme“, die nicht mehr pauschal abgelehnt werden darf. Das Recht auf Balkonkraftwerke darf auch nicht mehr durch „überzogene Vorgaben üer das ‚Wie‘ der Installation ausgehöhlt werden“, wie im Bundestags-Beschluss in der Begründung festgehalten wurde.
Jetzt ist also der beste Moment, um eure Vermieter*innen und Wohnungseigentumsgemeinschaften darüber zu informieren, dass ihr ein Balkonkraftwerk bauen wollt. Dann seid ihr top vorbereitet, sobald im Spätherbst voraussichtlich die Balkonkraftwerks-Förderung der Stadt Kassel startet.
Wenn ihr weiter Schwierigkeiten mit Vermieter*innen oder der Wohnungseigentumsgemeinschaft habt, meldet euch gern bei uns – wir unterstützen euch gern, damit alle ihr Recht auf Balkonkraftwerke nutzen können!