Einspeisevergütung möglich für Balkonkraftwerke bei der EAM Netz (Nordhessen / Südniedersachsen)

Stand: 22.04.2026

Die EAM Netz GmbH hat lange das Votum der Clearingstelle EEG missachtet, dass auch Balkonkraftwerke Anspruch auf Einspeisevergütung haben – egal ob rund um Kassel, Göttingen, Waldeck oder Marburg.

(Achtung: im Stadtgebiet Kassel ist das Netzgebiet der Städtischen Werke. Dort gibt es schon seit 2023 Vergütung für alle Balkonkraftwerke. Mehr dazu hier.)

Mittlerweile kommt es bei der EAM Netz auf die Sachbearbeiter*in an – und eure Hartnäckigkeit! Wir haben schon einige Fälle begleitet, bei denen die EAM mittlerweile doch Vergütung zahlt. Allerdings hören wir auch weiterhin davon, dass im ersten Schritt die Vergütung nicht gewährt wird.

Mit dem folgenden Schreiben könnt ihr – vermutlich auch rückwirkend ab Einbau des Zwei-Richtungs-Zählers – Einspeisevergütung für euer Balkonkraftwerk erhalten. Es kann sein, dass die EAM dafür von euch noch das Ausfüllen eines weiteren Formulars einfordert.

Klickt für eine fertige Vorlage auf den folgenden Mailto-Link: erzeugungsanlagen-mitte@eam-netz.de
Oder schreibt selbst die Mail:


Guten Tag,

ich betreibe seit [Datum] mein Balkonkraftwerk mit [Leistung in Watt, bei zwei 450 Watt-Modulen z.B. 900] Watt Photovoltaik-Leistung und den zulässigen 800 Watt Wechselrichter-Leistung.
Die Anlage ist ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister [Ggf. hier die Registrierungsnummer einfügen] angemeldet.

Gemäß der Einstufung der Clearingstelle EEG sind auch steckerfertige Erzeugungsanlagen unter 800W grundsätzlich berechtigt, EEG-Vergütung in Anspruch zu nehmen:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/235

Insofern beantrage, dass meine steckerfertige Erzeugungsanlage als vergütungsfähig aufgenommen wird.

Ich weise auch darauf hin, dass die Städtischen Werke als benachbarter Netzbetreiber standardmäßig EEG-Vergütung für Balkonkraftwerke vorsehen und routinemäßig auszahlen – bei gleicher Rechtsgrundlage.

Hier meine Kontodaten zur Auszahlung der Einspeisevergütung:
[Kontodaten eintragen]

Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Melden Sie sich bitte innerhalb von vier Wochen bei mir, falls Sie weitere Unterlagen zur Auszahlung der Einspeisevergütung für die steckerfertige Erzeugungsanlage von mir benötigen.

Mit freundlichen Grüßen


Anschließend solltet ihr dann die Zusage zur Einspeisevergütung erhalten.

Nachdem ihr rund um den 31. Dezember dann euren Einspeisezählerstand für das Jahr gemeldet habt, bekommt ihr im Januar rückwirkend für das letzte Jahr (und vermutlich damit zusammen auch für die Einspeisewerte aus den Vorjahren, da die ja bislang nicht erfasst wurden und daher auch nicht abgezogen werden können) eure Gutschrift in Höhe von voraussichtlich 10 bis maximal 30 € pro Jahr überwiesen (aktuell 7,8 ct pro eingespeister Kilowattstunde) – und das zuverlässig 20 volle Jahre lang ab dem Installationsjahr.

Wenn ihr weitere Erfahrungen macht, teilt uns die bitte mit – wir aktualisieren diesen Blogbeitrag gern.

Denn die zusätzlichen Euros könnt ihr dann gut für weitere Klimawendeprojekte nutzen – eine Spende, politische Projekte, ein kleiner Beitrag zu eurem Deutschlandticket um das eigene Auto überflüssig zu machen oder Ähnliches. Denn zu tun gibt es genug!

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