Balkonsolar-News: Förderung in 2026, starker Zubau in 2025 & Produktnorm

Erhöhte Förderung der Stadt Kassel bis 500€ für Transferleistungsempfänger*innen und Geringverdiener*innen geht in die nächste Runde

Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Förderrunde legt die Stadt nochmal ordentlich nach! 40 bis 500 € komplett finanzierte Balkonkraftwerke! Aufgebaut werden die Anlagen durch uns, die Drumherum-Organisation inkl. Anmeldung übernimmt die lokale Energieagentur Energie 2000 im Rahmen des StromSparChecks.
Das gilt, wenn ihr 

  • Bürgergeld

  • Sozialhilfe

  • Wohngeld

  • geringe Rente (Anspruch auf Grundrente)

  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder

  • Kinderzuschlag bezieht,

  • oder euer Netto‐Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags (1.500 Euro) liegt.

Dabei kriegt ihr auch noch eine Energieberatung zuhause ganz umsonst! Ihr könnt dabei neben guten Energiespartipps auch LEDs oder andere kleine technische Energiesparhilfen bekommen.
Macht also gern einen Termin für diese Energieberatung mit Balkonkraftwerk aus – das geht auch auf der gleichen Förderseite:
www.kassel.de/balkonkraftwerk


Kassel trotzt dem Bundestrend: BKW-Zubau verdoppelt sich

Während der bundesweite Ausbau von Balkon-Kraftwerken 2025 erstmals leicht rückläufig ist, setzt Kassel ein starkes Zeichen: In diesem Jahr werden in Kassel genauso viele BKW installiert wie insgesamt bis Ende 2024 registriert waren.
Damit
verdoppelt die Region innerhalb eines einzigen Jahres ihre Gesamtzahl und zeigt, dass lokale Energiewende-Initiativen auch in einem stagnierenden Markt deutliche Erfolge erzielen können.


Neue Produktnorm: Mehr Sicherheit und Klarheit für Steckersolargeräte

Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95 für Steckersolargeräte, die im November 2025 vom VDE veröffentlicht wurde, bringt endlich mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Nutzer von Balkonkraftwerken. Sie definiert erstmals klar, was ein normkonformes Steckersolargerät ist – also die Kombination aus Solarpanel, Wechselrichter, Kabeln, Stecker und Montage‑/Bedienungsanleitung – und legt technische Mindestanforderungen fest, an denen sich die Produkte orientieren müssen. Die Norm regelt auch die Leistungsgrenzen: Geräte dürfen bis zu 960 Wp mit Schuko-Stecker oder bis zu 2.000 Wp mit speziellem Energiestecker betrieben werden, wodurch eine sichere Nutzung im Haushalt gewährleistet wird. Sie richtet sich primär an Hersteller und Inverkehrbringer, schafft aber auch für Endanwender mehr Planungs- und Betreibersicherheit. Wichtig: Speicher sind in dieser Norm nicht enthalten, hier gilt weiterhin der Stand der Technik, und das Nutzen eines Schuko‑Steckers ist unter definierten Bedingungen möglich.


Weitere spannende Infos findet ihr auch in unseren Häufigen Fragen (FAQs).

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