Solarpaket I und hessische Mikrowechselrichter für Balkonkraftwerke

Mit dem am Freitag, den 26.4.24, mit einem halben Jahr Verspätung beschlossenen Solarpaket ergeben sich verschiedene Neuerungen. Zu diesen gehören eine vereinfachte Anmeldung der Anlage, nur noch bei der Bundesnetzagentur und nicht mehr beim Netzbetreiber. Auch der Stromzähler muss nicht mehr getauscht werden, bevor die Anlage ans Netz gehen darf. Zudem sind Anlagen von einer maximalen Leistung von 800 Watt erlaubt. Von diesen haben wir bereits die ersten Anlagen verbaut, die bis zur endgültigen Gesetzesänderung nur auf 600 Watt laufen.

Außerdem machen wir einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Regionalisierung unserer Lieferketten: Wir haben von Solarnative (Hersteller von Wechselrichter aus Deutschland) ein erstes Setup von Testgeräten bekommen und prüfen nun, ob wir diese in kommenden Installation verwenden wollen. Dazu halten wir Euch natürlich an dieser Stelle auf dem Laufenden!
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